Produkte & Leistungen
Kontakt
infotainweb AG
Betastr. 9a
85774 Unterföhring
Tel: +49 89 / 200 6298 0
Fax:+49 89 / 200 6298 29
Services
Allgemeine Geschäftsbedingungen der infotainweb AG
Vorbemerkung
Die infotainweb AG hat sich auf die Produktion von qualitativ hochwertigen Internet-Videos für Corporate-Kunden spezialisiert. Die Münchner Firma ist mit ihrem Netzwerk von über 400 Videoproduzenten First Mover in D-A-CH sowie der ideale Partner für Videoanzeigenmärkte, PR-, Marketing- und Multimedia-Agenturen und Unternehmen. Zusammen mit Partnern bietet die infotainweb AG Full-Service-Pakete rund um das Thema WebTV an.
1. Allgemeines
(1) Für das Vertragsverhältnis der Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der infotainweb AG.
(2) InfotainwebAG widerspricht jeglicher Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden; dieses auch für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der infotainweb AG insofern keine Regelung enthalten.
2. Drehzeit / Abnahme
(1) Der Kunde wird Zeit und Ort der Produktion nach Bestätigung des Drehplanes unmittelbar mit der infotainweb AG abstimmen.
(2) Das von infotainweb AG produzierte Video gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang des fertig gestellten Videos bei ihm (auf einem geeigneten Datenträger oder Online-Übersendung) Mängel schriftlich rügt.
(3) Der Mangel muss so qualifiziert gerügt werden, dass eine Nachbesserung aufgrund der Rüge möglich ist.
(4) Der Kunde ist erst nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
3. Rechteeinräumung
(1) infotainweb AG räumt dem Kunden unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der Honorare zur Auswertung der Produktion alle Nutzungsrechte gem. der gesonderten Anlage „Rechteeinräumung“ zu dieser Vereinbarung zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt ein.
(2) infotainweb AG ist allerdings berechtigt, die produzierten Videos zu Präsentationszwecken auf Datenträgern und online zu speichern, vorzuführen und zu vervielfältigen.
4. Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung ist zehn (10) Tage nach Rechnungsstellung durch die infotainweb AG zur Zahlung fällig.
(2) Wird der Auftrag vor dem geplanten Produktionsbeginn storniert, wird nachfolgendes Honorar zur Zahlung fällig:
- weniger als fünfzehn Stunden vor vereinbartem Produktionsbeginn: 50% des Honorars
- weniger als zehn Stunden vor vereinbartem Produktionsbeginn: 100% des Honorars
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung und Zurückbehaltung können vom Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend gemacht werden
6. Haftungsbeschränkung
(1) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der infotainweb AG ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vor. Anderenfalls ist die Haftung der infotainweb AG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der infotainweb AG auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung für Personenschäden, aus der Übernahme einer Garantie, sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform
(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch eine Vereinbarung, die dieses Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die wirksam ist und dem wirtschaftlichen Zielgehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dieses gilt ebenso für nicht geregelte, aber regelungsbedürftige Tatbestände und Vertragslücken.









